Mietzinsreduktion bei Mängeln: Wie viel steht dir zu?
Ist deine Wohnung wegen eines Mangels nur eingeschränkt nutzbar, musst du nicht den vollen Mietzins bezahlen. So berechnest du die Reduktion und verlangst sie richtig.
- Anspruch besteht, wenn ein Mangel den Gebrauch der Wohnung einschränkt (Art. 259d OR).
- Die Reduktion gilt ab dem Tag, an dem der Vermieter vom Mangel wusste, bis zur Behebung.
- Die Höhe richtet sich nach der Stärke der Einschränkung, in Prozent des Nettomietzinses.
- Nie eigenmächtig kürzen, sondern schriftlich verlangen und weiterzahlen.
Wann hast du Anspruch?
Wenn ein Mangel den vertragsgemässen Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt und du ihn nicht selbst verursacht hast. Typische Beispiele: Schimmel in einem Zimmer, ausgefallene Heizung, Wasserschaden, längerer Baulärm im Haus oder ein defekter Lift. Kleine Mängel, die du selbst beheben musst, zählen nicht.
Ab wann?
Die Reduktion beginnt, sobald der Vermieter vom Mangel weiss, und dauert bis zur vollständigen Behebung. Darum ist die schriftliche Mängelanzeige so wichtig: Sie beweist das Datum.
Wie viel?
Gerechnet wird in Prozent des Nettomietzinses. Entscheidend ist, wie stark der Gebrauch eingeschränkt ist: Ein unbenutzbares Zimmer wiegt schwerer als ein defekter Backofen, ein Heizungsausfall im Winter schwerer als im Sommer. Gerichte haben viele Einzelfälle entschieden. Eine erste Einschätzung gibt die Schlichtungsbehörde kostenlos.
Ein Rechenbeispiel: Bei einem Nettomietzins von CHF 1'800 und einer Reduktion von 15 % sind das CHF 270 pro Monat. Dauert der Mangel drei Monate, sind es CHF 810.
So gehst du vor
- Mangel schriftlich melden, mit Fotos und Frist.
- Reduktion schriftlich verlangen, mit Prozentsatz und Zeitraum.
- Miete weiter voll zahlen, unter Vorbehalt.
- Keine Einigung? Schlichtungsbehörde anrufen, das ist kostenlos.
In 2 Minuten erledigt
- Felder ausfüllen, der Brief entsteht gleich daneben
- Kontrollieren
- Ausdrucken, unterschreiben und abschicken
Stand: November 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Obligationenrecht (OR), die Verordnung über die Miete (VMWG) und dein Mietvertrag.