Mietzinsreduktion wegen Mängeln verlangen
Ist die Wohnung wegen eines Mangels nur eingeschränkt nutzbar, kannst du eine Herabsetzung des Mietzinses verlangen. Der Rechner zeigt dir den Betrag pro Monat und für die ganze Dauer.
- Zuerst musst du den Mangel gemeldet haben. Die Reduktion gilt ab dem Zeitpunkt, in dem die Vermieterin davon wusste, bis zur Behebung (Art. 259d OR).
- Die Höhe hängt davon ab, wie stark der Gebrauch eingeschränkt ist. Gerichte entscheiden von Fall zu Fall. Die Schlichtungsbehörde gibt kostenlos eine Einschätzung.
- Miete normal weiterzahlen. Wer eigenmächtig kürzt, riskiert eine Kündigung wegen Zahlungsrückstand.
- Kommt keine Einigung zustande, hilft die Schlichtungsbehörde für Mietsachen. Das Verfahren ist kostenlos.
Brief erstellen
[Vorname Name]
[Strasse Nr.]
[PLZ Ort]
[Vermieter / Verwaltung]
[Strasse Nr.]
[PLZ Ort]
[Ort], 7. November 2026
Herabsetzung des Mietzinses wegen Mangel (Art. 259d OR): [Adresse und Wohnung]
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom [Datum der Mängelanzeige] habe ich Ihnen folgenden Mangel gemeldet: [Beschreibung des Mangels].
Der Mangel besteht bis heute. Er beeinträchtigt den Gebrauch der Wohnung, weil [Auswirkung des Mangels].
Gestützt auf Art. 259d OR verlange ich eine Herabsetzung des Nettomietzinses von [Prozent] %, das heisst [Betrag] pro Monat, ab dem [Datum] bis zur vollständigen Behebung des Mangels.
Ich bitte Sie, mir Ihre Zustimmung bis am [Datum] schriftlich zu bestätigen. Den Mietzins bezahle ich bis zu einer Einigung weiterhin vollständig, unter Vorbehalt meiner Ansprüche.
Beilage: Kopie der Mängelanzeige
Freundliche Grüsse