Früher ausziehen: So klappt es mit einem Nachmieter
Du hast eine neue Wohnung gefunden, aber der Kündigungstermin ist noch weit weg? Mit einem passenden Nachmieter kannst du früher aus dem Mietvertrag. Das Gesetz nennt das «vorzeitige Rückgabe» (Art. 264 OR).
- Du kannst jederzeit ausziehen, wenn du einen zahlungsfähigen und zumutbaren Nachmieter vorschlägst.
- Der Nachmieter muss bereit sein, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
- Lehnt der Vermieter einen geeigneten Nachmieter ab, bist du trotzdem von der Miete befreit.
- Bewerbungen schriftlich und mit Unterlagen weiterleiten, damit du es beweisen kannst.
So funktioniert es
Du teilst der Verwaltung schriftlich mit, an welchem Datum du ausziehen möchtest, und schlägst eine oder mehrere Personen vor, die den Mietvertrag übernehmen. Ist eine davon zahlungsfähig und für den Vermieter zumutbar und übernimmt sie den Vertrag zu den gleichen Bedingungen, bist du ab diesem Zeitpunkt von deinen Pflichten befreit (Art. 264 OR).
Wann ist ein Nachmieter zahlungsfähig und zumutbar?
Zahlungsfähig: In der Praxis gilt als Faustregel, dass der Mietzins nicht mehr als etwa einen Drittel des Einkommens ausmachen sollte. Ein Betreibungsregisterauszug ohne Einträge hilft.
Zumutbar: Es dürfen keine sachlichen Gründe gegen die Person sprechen, zum Beispiel ein bekannter Streit mit dem Vermieter. Persönliche Vorlieben des Vermieters zählen nicht.
Wie lange darf der Vermieter prüfen?
Der Vermieter darf die Bewerbung angemessen prüfen. In der Praxis rechnet man mit etwa zwei bis vier Wochen. Plane diese Zeit ein und reiche Bewerbungen früh ein.
Und wenn ich niemanden finde?
Dann bleibst du bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin für den Mietzins verantwortlich. Manche Verwaltungen akzeptieren gegen eine Gebühr eine Auflösung auf ein anderes Datum. Frage nach und lass dir eine Einigung schriftlich bestätigen.
Tipps
- Inseriere die Wohnung selbst, das geht oft schneller.
- Schlage lieber zwei oder drei Personen vor als nur eine.
- Lege den Bewerbungen Lohnausweis oder Arbeitsbestätigung und Betreibungsregisterauszug bei.
- Bewahre Kopien aller Briefe und Bewerbungen auf.
In 2 Minuten erledigt
- Felder ausfüllen, der Brief entsteht gleich daneben
- Kontrollieren
- Ausdrucken, unterschreiben und abschicken
Stand: November 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Obligationenrecht (OR), die Verordnung über die Miete (VMWG) und dein Mietvertrag.