Mietkaution zurück: Wann und wie du dein Geld bekommst
Die Mietkaution liegt auf einem Sperrkonto auf deinen Namen. Nach dem Auszug willst du sie samt Zins zurück. Hier steht, wann das passiert und was du tun kannst, wenn es hängt.
- Die Kaution darf höchstens drei Monatsmietzinse betragen (Art. 257e OR).
- Die Bank zahlt aus, wenn beide Seiten zustimmen oder ein Urteil vorliegt.
- Macht der Vermieter innert einem Jahr nach Mietende keine Forderung rechtlich geltend, kannst du die Auszahlung allein verlangen.
- Der Zins auf dem Kautionskonto gehört dir.
Wo liegt das Geld?
Eine Mietkaution in Geld muss der Vermieter bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot auf den Namen des Mieters hinterlegen (Art. 257e Abs. 1 OR). Er kann also nicht einfach selbst darüber verfügen.
Wann wird ausbezahlt?
Die Bank gibt die Kaution frei, wenn Mieter und Vermieter zustimmen, oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder ein Urteil. Meistens unterschreiben beide Seiten nach der Wohnungsabgabe ein Freigabeformular der Bank.
Viele Vermieter warten mit der Freigabe, bis die letzte Nebenkostenabrechnung erstellt ist. Das ist üblich. Ein angemessener Teil darf dafür zurückbehalten werden, der Rest sollte freigegeben werden.
Die Ein-Jahres-Regel
Hat der Vermieter innert einem Jahr nach Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegen dich rechtlich geltend gemacht, also zum Beispiel keine Betreibung eingeleitet und kein Verfahren eröffnet, kannst du die Rückgabe der Kaution von der Bank allein verlangen (Art. 257e Abs. 3 OR).
Was tun, wenn der Vermieter nicht freigibt?
- Fordere die Freigabe schriftlich und mit Frist an.
- Verlangt der Vermieter Geld für Schäden, prüfe das Übergabeprotokoll: Für normale Abnützung musst du nicht bezahlen.
- Bei Streit hilft die Schlichtungsbehörde für Mietsachen, das Verfahren ist kostenlos.
- Nach einem Jahr ohne rechtliche Schritte des Vermieters: Auszahlung direkt bei der Bank verlangen.
In 2 Minuten erledigt
- Felder ausfüllen, der Brief entsteht gleich daneben
- Kontrollieren
- Ausdrucken, unterschreiben und abschicken
Stand: November 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Obligationenrecht (OR), die Verordnung über die Miete (VMWG) und dein Mietvertrag.