Referenzzinssatz 1.25 %: Hast du Anspruch auf eine tiefere Miete?
Der hypothekarische Referenzzinssatz liegt seit dem 2. September 2025 bei 1.25 %. Am 1. September 2026 wurde er bestätigt. Basiert deine Miete noch auf einem höheren Satz, kannst du eine Senkung verlangen. Sie kommt nicht automatisch.
- Aktueller Referenzzinssatz: 1.25 % (Stand November 2026). Die nächste Publikation ist Anfang Dezember 2026.
- Pro 0.25 Prozentpunkte Senkung kannst du rund 2.91 % tiefere Miete verlangen.
- Der Vermieter darf Teuerung und gestiegene Kosten verrechnen.
- Die Senkung musst du schriftlich verlangen, auf den nächsten Kündigungstermin.
Auf welchem Satz basiert deine Miete?
Schau im Mietvertrag oder in der letzten Mietzinsanpassung nach. Dort steht, auf welchem Referenzzinssatz dein Mietzins beruht. Liegt dieser Wert über 1.25 %, lohnt sich eine Prüfung.
Wie viel macht das aus?
Pro 0.25 Prozentpunkte, die der Satz gesunken ist, kannst du eine Senkung von rund 2.91 % verlangen (Art. 13 VMWG).
- von 1.50 % auf 1.25 %: rund 2.91 %
- von 1.75 % auf 1.25 %: rund 5.66 %
- von 2.00 % auf 1.25 %: rund 8.26 %
Bei einer Miete von CHF 1'800 und einer Senkung von 1.75 % auf 1.25 % sind das rund CHF 100 pro Monat.
Was darf der Vermieter dagegen rechnen?
Der Vermieter darf die seit der letzten Anpassung aufgelaufene Teuerung (40 % der Teuerung) und allgemeine Kostensteigerungen für Unterhalt und Betrieb verrechnen. Auch wertvermehrende Investitionen können eine Rolle spielen. Die Senkung fällt deshalb oft tiefer aus als die reine Rechnung.
So gehst du vor
- Schicke ein schriftliches Herabsetzungsbegehren an die Verwaltung, auf den nächsten Kündigungstermin (Art. 270a OR).
- Der Vermieter muss innert 30 Tagen antworten.
- Lehnt er ab oder antwortet er nicht, kannst du dich innert 30 Tagen an die Schlichtungsbehörde wenden. Das ist kostenlos.
Unser Briefgenerator berechnet die Senkung für dich und setzt den Brief mit den richtigen Angaben auf.
In 2 Minuten erledigt
- Felder ausfüllen, der Brief entsteht gleich daneben
- Kontrollieren
- Ausdrucken, unterschreiben und abschicken
Stand: November 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Obligationenrecht (OR), die Verordnung über die Miete (VMWG) und dein Mietvertrag.