Mietkompass › Vorlagen für Mieter
Wohnungsübergabeprotokoll
Das Protokoll hält den Zustand der Wohnung bei der Übergabe fest. Es schützt beide Seiten vor Streit um Schäden und Kosten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vermieterschaft muss die Wohnung bei der Rückgabe prüfen und Mängel sofort melden (Art. 267a OR).
- Für normale Abnützung haftet die Mieterschaft nicht (Art. 267 OR). Wie lange Bauteile halten, zeigt die paritätische Lebensdauertabelle.
- Die Unterschrift bestätigt nur den Zustand. Eine Kostenübernahme gilt nur, wenn sie ausdrücklich anerkannt wird. Das Protokoll hat dafür zwei Kästchen.
- Fotos mit Datum machen und je ein Exemplar für alle Beteiligten.
Das steht in der Vorlage
- Angaben zu Liegenschaft, Mieterschaft und Datum
- Zählerstände (Strom, Wasser, Heizung, Gas)
- Schlüssel mit Nummer und Anzahl
- 9 Räume mit allen Bauteilen zum Ankreuzen: i. O. oder Mangel
- Spalte «zu Lasten von»: Mieter, Vermieter oder offen
- Bemerkungen, Anerkennung und Unterschriften