Mietkompass › Vorlagen für Mieter

Wohnungsübergabeprotokoll

Das Protokoll hält den Zustand der Wohnung bei der Übergabe fest. Es schützt beide Seiten vor Streit um Schäden und Kosten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Vermieterschaft muss die Wohnung bei der Rückgabe prüfen und Mängel sofort melden (Art. 267a OR).
  • Für normale Abnützung haftet die Mieterschaft nicht (Art. 267 OR). Wie lange Bauteile halten, zeigt die paritätische Lebensdauertabelle.
  • Die Unterschrift bestätigt nur den Zustand. Eine Kostenübernahme gilt nur, wenn sie ausdrücklich anerkannt wird. Das Protokoll hat dafür zwei Kästchen.
  • Fotos mit Datum machen und je ein Exemplar für alle Beteiligten.
Das steht in der Vorlage
  • Angaben zu Liegenschaft, Mieterschaft und Datum
  • Zählerstände (Strom, Wasser, Heizung, Gas)
  • Schlüssel mit Nummer und Anzahl
  • 9 Räume mit allen Bauteilen zum Ankreuzen: i. O. oder Mangel
  • Spalte «zu Lasten von»: Mieter, Vermieter oder offen
  • Bemerkungen, Anerkennung und Unterschriften
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