Wohnungsabnahme als Vermieter: Mängel richtig festhalten
Bei der Wohnungsabnahme entscheidet sich, ob du Schäden verrechnen kannst. Wer hier ungenau ist, bleibt auf den Kosten sitzen.
- Prüfe die Wohnung bei der Rückgabe gründlich.
- Mängel musst du dem Mieter sofort melden, sonst verlierst du deine Ansprüche (Art. 267a OR).
- Der Mieter haftet nur für Schäden über die normale Abnützung hinaus.
- Verrechnen darfst du höchstens den Zeitwert, nicht den Neupreis.
Vorbereitung
Nimm das Protokoll vom Einzug mit. So siehst du, was schon vorher da war. Plane genug Zeit ein und mache die Abnahme bei Tageslicht.
Raum für Raum prüfen
Kontrolliere Wände, Böden, Fenster, Türen, Küche und Bad, Storen, Keller und Estrich. Halte jeden Mangel genau im Protokoll fest, mit Ort und Beschreibung, und mache Fotos.
Sofort melden
Mängel, die bei einer üblichen Prüfung erkennbar sind, musst du dem Mieter sofort mitteilen. Am einfachsten im Protokoll, das beide unterschreiben. Versteckte Mängel, die du erst später entdeckst, meldest du sofort nach der Entdeckung (Art. 267a OR). Was du nicht rechtzeitig meldest, kannst du später nicht mehr verlangen.
Was darfst du verrechnen?
Normale Abnützung ist mit dem Mietzins abgegolten. Bei Schäden zahlt der Mieter nur den Restwert. Ein Beispiel: Ist ein Teppich mit einer angenommenen Lebensdauer von 10 Jahren 8 Jahre alt, kannst du höchstens 20 % der Ersatzkosten verlangen. Mieter- und Hauseigentümerverband haben dafür eine gemeinsame Lebensdauertabelle.
Nach der Abnahme
- Kopie des Protokolls an den Mieter
- Schlüssel zählen und quittieren
- Zählerstände ablesen
- Kaution abrechnen und freigeben
Spar dir die Arbeit
- Vorlage herunterladen
- Eigene Angaben einsetzen (gelb markiert)
- Ausdrucken oder per Mail verschicken
Stand: November 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Obligationenrecht (OR), die Verordnung über die Miete (VMWG) und dein Mietvertrag.