Mieter zahlt nicht: Mahnung und Kündigung richtig vorbereiten
Der Mietzins kommt nicht? Bleib ruhig, aber handle früh. Wer die Schritte richtig macht, kann im Ernstfall kündigen. Wer Formfehler macht, muss von vorne beginnen.
- Zuerst freundlich erinnern: Oft ist es ein Versehen.
- Für eine Kündigung brauchst du zuerst eine schriftliche Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen mit Kündigungsandrohung (Art. 257d OR).
- Bei einer Familienwohnung muss der Brief separat an beide Ehegatten gehen.
- Die Kündigung selbst muss auf dem amtlichen Formular erfolgen.
Schritt 1: Erinnern
Bleibt eine Zahlung zum ersten Mal aus, reicht meist eine freundliche Zahlungserinnerung. Sie hat keine rechtlichen Folgen, klärt aber vieles schnell.
Schritt 2: Zahlungsfrist mit Kündigungsandrohung
Zahlt der Mieter trotzdem nicht, setzt du ihm schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen und droht an, dass du das Mietverhältnis bei Nichtbezahlung kündigst (Art. 257d Abs. 1 OR). Nenne die ausstehenden Beträge genau. Schicke den Brief per Einschreiben.
Die Frist beginnt, wenn der Mieter den Brief erhält. Holt er ein Einschreiben nicht ab, gilt es in der Regel am siebten Tag nach der Abholungseinladung als zugestellt. Rechne darum grosszügig.
Schritt 3: Kündigung
Ist die Frist ungenutzt abgelaufen, kannst du mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen (Art. 257d Abs. 2 OR). Verwende dafür das amtliche Formular deines Kantons. Bei einer Familienwohnung muss die Kündigung beiden Ehegatten separat zugestellt werden (Art. 266n OR).
Tipps
- Halte alle Zahlungseingänge und Briefe sauber fest.
- Sprich mit dem Mieter. Eine Ratenvereinbarung ist oft besser als ein langes Verfahren.
- Im Zweifel vorher bei der Schlichtungsbehörde oder einer Fachperson nachfragen. Formfehler machen die Kündigung ungültig.
Spar dir die Arbeit
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Stand: November 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Obligationenrecht (OR), die Verordnung über die Miete (VMWG) und dein Mietvertrag.