Untermiete und WG: Was ist erlaubt, wie kündigst du?
Ein Zimmer untervermieten, die Wohnung während eines Auslandaufenthalts weitergeben oder als Untermieter aus der WG ausziehen: Hier steht, was das Gesetz dazu sagt und welche Vorlage du brauchst.
- Für jede Untermiete braucht es die Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 262 OR).
- Ablehnen darf sie nur aus drei Gründen, zum Beispiel bei einem missbräuchlich hohen Untermietzins.
- Als Hauptmieter haftest du für deine Untermieter.
- Untermieter kündigen bei der Hauptmieterin, mit der Frist aus dem Untermietvertrag.
Untervermieten: nur mit Zustimmung
Du darfst ein Zimmer oder die ganze Wohnung untervermieten, brauchst aber die Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 262 Abs. 1 OR). Frag immer vorher schriftlich an und nenne die Bedingungen: wer, ab wann, zu welchem Mietzins.
Wann darf der Vermieter Nein sagen?
- Du weigerst dich, die Bedingungen der Untermiete offenzulegen.
- Die Bedingungen sind missbräuchlich, zum Beispiel ein deutlich höherer Mietzins ohne Gegenleistung.
- Dem Vermieter entstehen wesentliche Nachteile.
Ein Zuschlag für Möbel oder Nebenkosten ist in Ordnung. Wer ohne Zustimmung untervermietet, riskiert eine Kündigung. Das gilt auch für Vermietungen über Online-Plattformen.
Deine Pflichten als Hauptmieter
Du haftest dafür, dass deine Untermieter die Wohnung nur so nutzen, wie es dir erlaubt ist (Art. 262 Abs. 3 OR). Halte die Abmachungen in einem schriftlichen Untermietvertrag fest.
Als Untermieter aus der WG ausziehen
Du kündigst bei der Hauptmieterin oder dem Hauptmieter, nicht bei der Verwaltung. Massgebend ist die Frist im Untermietvertrag. Fehlt eine Regelung, gilt für ein möbliertes Zimmer eine Frist von 2 Wochen auf Ende einer einmonatigen Mietdauer, für ein unmöbliertes Zimmer 3 Monate auf einen ortsüblichen Termin.
Stehst du selbst im Hauptmietvertrag, bist du kein Untermieter. Dann braucht es eine Kündigung der Wohnung oder eine Vereinbarung mit Vermieter und Mitmietern.
In 2 Minuten erledigt
- Felder ausfüllen, der Brief entsteht gleich daneben
- Kontrollieren
- Ausdrucken, unterschreiben und abschicken
Stand: November 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Obligationenrecht (OR), die Verordnung über die Miete (VMWG) und dein Mietvertrag.