Mietkompass › Vorlagen für Mieter

Untermietvertrag

Ein schriftlicher Untermietvertrag klärt Mietzins, Dauer, Kaution und Regeln. Er gehört auch als Beilage zum Gesuch an die Vermieterschaft.

Das Wichtigste in Kürze
  • Vor der Untermiete braucht es die Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 262 OR). Dafür gibt es das Gesuch um Untermiete.
  • Die Kaution darf höchstens drei Monatsmietzinse betragen (Art. 257e OR).
  • Ohne Abmachung gilt für möblierte Zimmer eine Kündigungsfrist von 2 Wochen auf Monatsende (Art. 266e OR), für Wohnungen 3 Monate.
  • Die Untermiete endet spätestens mit dem Hauptmietvertrag.
Das steht in der Vorlage
  • Parteien und Mietobjekt (Zimmer oder ganze Wohnung)
  • Dauer: befristet oder unbefristet mit Kündigungsfrist
  • Mietzins, Nebenkosten, Möbelzuschlag
  • Kaution auf Mietkautionskonto
  • Gebrauch, Hausordnung, Zustimmung der Vermieterschaft
  • Rückgabe und Inventarliste
Word-Datei herunterladen (gratis)