Mietkaution als Vermieter: Höhe, Sperrkonto und Freigabe
Die Mietkaution schützt dich vor offenen Forderungen. Damit sie im Ernstfall auch hilft, musst du sie richtig anlegen und beim Auszug korrekt abrechnen.
- Höchstens drei Monatsmietzinse (Art. 257e OR).
- Die Kaution muss auf ein Konto auf den Namen des Mieters, nicht auf dein eigenes.
- Abzüge nur, wenn der Mieter sie anerkennt oder ein Entscheid vorliegt.
- Ohne rechtliche Schritte innert einem Jahr nach Mietende kann der Mieter die Kaution allein abholen.
Richtig anlegen
Eine Kaution in Geld musst du bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot auf den Namen des Mieters hinterlegen (Art. 257e Abs. 1 OR). Der Zins gehört dem Mieter. Viele Banken haben dafür ein eigenes Mietkautionskonto.
Mietkautionsversicherung
Manche Mieter bieten statt Bargeld eine Mietkautionsversicherung an. Du darfst das annehmen, musst aber nicht. Prüfe in diesem Fall, bis zu welchem Betrag die Versicherung zahlt.
Beim Auszug
Mach die Wohnungsabgabe mit Protokoll und halte fest, welche Kosten der Mieter anerkennt. Danach gibst du die Kaution frei: ganz, abzüglich der anerkannten Kosten, oder mit einem angemessenen Rückbehalt bis zur Nebenkostenabrechnung.
Wenn der Mieter nicht einverstanden ist
Ohne Zustimmung des Mieters darfst du nichts abziehen. Du musst deine Forderung innert einem Jahr nach Mietende rechtlich geltend machen, zum Beispiel mit einer Betreibung oder bei der Schlichtungsbehörde. Sonst kann der Mieter die ganze Kaution von der Bank verlangen (Art. 257e Abs. 3 OR).
Spar dir die Arbeit
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Stand: November 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Obligationenrecht (OR), die Verordnung über die Miete (VMWG) und dein Mietvertrag.