Mängel in der Wohnung: Deine Rechte bei Schimmel, Heizung und Co.
Die Heizung fällt aus, an der Wand wächst Schimmel oder der Backofen ist kaputt: Der Vermieter muss die Wohnung in gutem Zustand halten. Damit du zu deinem Recht kommst, ist die richtige Reihenfolge wichtig.
- Den kleinen Unterhalt erledigst du selbst, z. B. Glühbirnen oder Duschschlauch (Art. 259 OR).
- Grössere Mängel musst du dem Vermieter sofort melden (Art. 257g OR), am besten schriftlich.
- Bei erheblichen Mängeln kannst du eine Mietzinsreduktion verlangen (Art. 259d OR).
- Höre nie einfach auf, die Miete zu zahlen. Das kann zur Kündigung führen.
Kleiner Unterhalt: Das machst du selbst
Kleine Reinigungen und Ausbesserungen, die für den gewöhnlichen Unterhalt nötig sind, gehen auf deine Kosten. Dazu gehören zum Beispiel Glühbirnen, Sicherungen, ein Duschschlauch oder ein verstopfter Siphon (Art. 259 OR). Was genau dazu gehört, kann der Mietvertrag präzisieren.
Grössere Mängel: sofort melden
Alles andere muss der Vermieter beheben. Du bist verpflichtet, Mängel sofort zu melden (Art. 257g OR). Tust du das nicht und entsteht dadurch ein grösserer Schaden, kannst du haftbar werden. Melde den Mangel schriftlich, mit Datum, genauer Beschreibung und Fotos, und setze eine Frist für die Behebung.
Deine Rechte
- Behebung innert angemessener Frist (Art. 259b OR)
- Mietzinsreduktion, wenn der Mangel die Nutzung beeinträchtigt, ab dem Zeitpunkt, an dem der Vermieter davon wusste, bis zur Behebung (Art. 259d OR)
- Schadenersatz, wenn dir wegen des Mangels ein Schaden entsteht und den Vermieter ein Verschulden trifft (Art. 259e OR)
- Hinterlegung des Mietzinses bei einer staatlichen Stelle. Das ist an strenge Regeln geknüpft (Art. 259g OR). Lass dich vorher beraten.
Schimmel: Wer ist schuld?
Schimmel kann von Baumängeln kommen, etwa von Wärmebrücken oder undichten Stellen, oder vom Wohnverhalten. Lüfte mehrmals täglich kurz und kräftig und heize ausreichend. Melde den Schimmel trotzdem sofort. Die Ursache muss geklärt werden, und dafür ist der Vermieter verantwortlich.
Wie hoch ist eine Mietzinsreduktion?
Das hängt davon ab, wie stark die Nutzung eingeschränkt ist. Bei einem Ausfall der Heizung im Winter fällt sie deutlich höher aus als bei einem defekten Backofen. Gerichte haben dazu viele Einzelfälle entschieden. Die Schlichtungsbehörde gibt kostenlos eine Einschätzung.
In 2 Minuten erledigt
- Felder ausfüllen, der Brief entsteht gleich daneben
- Kontrollieren
- Ausdrucken, unterschreiben und abschicken
Stand: November 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Obligationenrecht (OR), die Verordnung über die Miete (VMWG) und dein Mietvertrag.